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Garantiebestimmungen

Damit Sie mit NEHA auf der sicheren Seite sind, gelten für unsere Produkte folgende Herstellergarantien:

Fenster, Türen & Hebeschiebeelemente

Garantiefristen bei PVC - PVC/ALU - ALU & ALU/ALU:

10 Jahre Garantie

  • auf das Kunststoffprofil (die Gewährleistung übernehmen wir für die Profile in deren Dimensionen, entsprechend den Standardvorschriften für die gleichbleibende Materialqualität, auf Wetterbeständigkeit, Farbbeständigkeit sowie auf die Beschaffenheit)

  • auf den Beschlag (10 Jahre Garantie auf die Funktionsfähigkeit der Elemente mit Roto Beschlag)

  • auf das Glas (10 Jahre Garantie des Isolationglases, dass sich die Oberflächen im Glaszwischenraum nicht beschlagen, so wie auf die geforderte Wärme- und Schallisolation)

 

2 Jahre Garantie

  • auf die Dienstleistung

  • auf Türfüllungen beidseitig weiß

  • auf Drücker und Griffe von Eingangstüren

  • auf Aluklappladen

 

1 Jahr Garantie

  • auf Oliven

  • auf farbige Türfüllungen

  • auf alle Elektrobestandteile (Elektroschloß, Elektroantrieb von Rollläden, ….)

 

Bitte lesen Sie sich auch den vollständigen Garantieschein durch. Klicken Sie dazu hier.
 

 

Garantiefristen bei Holz & Holz-ALU:
Der Einbau muss von qualifizierten Personen durchgeführt werden, die von der Firma NEHA GmbH autorisiert und in der Montage beschäftigt sind, andernfalls ist die Garantie nicht gültig. Die Gewährleistung beginnt am Tag des Versands.

- Der Hersteller haftet für Holz-Aluminium-Fensterrahmen für 2 Jahre.

- Auf die Beständigkeit von Holzelementen gegen die Verwitterung, der Funktionalität des Produkts und der eingebauten Fensterrahmen haftet das Unternehmen für 2 Jahre.

- Die Beständigkeit von eloxierten und plastifizierten Aluminiumoberflächen gegen Verwitterung, gilt eine Gewähr von 3 Jahren.

- Das Auftreten von Kondenswasser zwischen den Fenstergläsern, gilt die Garantie von 5 Jahren.

- Auf Türklinken, Pumpen, Elektromotoren und anderer Elektronik wird für 1 Jahr gehaftet.

 

Mögliche Unregelmäßigkeiten an der Oberfläche der verarbeitenden Fensterteilen, die bei normalem Tageslicht ab einem Abstand von 3 m nicht zu sehen sind, gelten nicht als Beschädigt und können nicht beanstandet werden. Detailliertere Garantiebedingungen finden Sie in dem Garantieschein. Die Garantie gilt nicht, wenn die Mängel durch nicht sachgemäße Handhabung der Produkte, unsachgemäße Wartung und sonstige Hinweise laut des Garantiescheins und dem Handbuch für die Handhabung und Wartung des Produkts, entstanden sind. Mängelrügen auf gekaufte Produkte oder Dienstleistungen können in schriftlicher Form in den Geschäftsräumen von NEHA GmbH, per Post oder per E-Mail, die im Briefkopf des Angebots aufgeführt sind, eingereicht werden. Eine Antwort auf Ihre Reklamation wird innerhalb von 15 Tagen Ihnen schriftlich zugesandt.

 



 

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Sonnenschutzsysteme, Garagentore sowie Insektenschutz

Garantiefristen bei Rollläden:
- Fünf (5) Jahre allgemeine Produktgarantie, einschließlich Antriebsmotor, Untersetzungsgetriebe der Antriebsstange, Witterungsbeständigkeit und vorgeschriebene Festigkeit der Profile (automatische Krümmung).
- Von diesen fünf (5) Jahren der Garantie auf den Motor ist in den ersten zwei (2) Jahren der gesamte kostenlose Motoraustausch eingeschlossen, in den übrigen drei (3) Jahren ist der kostenlose Motor eingeschlossen, die Dienstleistung des Austausches wird aber nach der geltenden Preisliste abgerechnet.
- Ein (1) Jahr Garantie auf den Treibriemen und Gurtwickler.

Garantiefristen bei HERO Raffstoren:
- Fünf (5) Jahre allgemeine Produktgarantie, einschließlich Wetterschutz der Elemente (Witterungsbeständigkeit) und vorgeschriebene Festigkeit der Profile (automatische Krümmung), Leistung des Antriebmotors und das Untersetzungsgetriebe der Antriebsstange.
- Von diesen fünf (5) Jahren der Garantie auf den Motor ist in den ersten zwei (2) Jahren der gesamte kostenlose Motoraustausch eingeschlossen, in den übrigen drei (3) Jahren ist der kostenlose Motor eingeschlossen, die Dienstleistung des Austausches wird aber nach der geltenden Preisliste abgerechnet.

Garantiefristen bei Insektenschutz:
- Fünf (5) Jahre Garantie auf die Produktleistung, den Antriebsmotor und Wetterschutz der Elemente (Witterungsbeständigkeit).
- Von diesen fünf (5) Jahren der Garantie auf den Motor ist in den ersten zwei (2) Jahren der gesamte kostenlose Motoraustausch eingeschlossen, in den übrigen drei (3) Jahren ist der kostenlose Motor eingeschlossen, die Dienstleistung des Austausches wird aber nach der geltenden Preisliste abgerechnet.
- Ein (1) Jahr Garantie auf die Beständigkeit des reißfesten Insektenschutzgewebes.

Garantiefristen bei Rolltoren und Deckenlauftoren:
- Fünf (5) Jahre allgemeine Produktgarantie, einschließlich Wetterschutz der Elemente (Witterungsbeständigkeit) und vorgeschriebene Festigkeit der Lamellenprofile (automatische Krümmung).
- Fünf (5) Jahre auf den Antriebsmotor und die Elektronik, das Untersetzungsgetriebe der NHK- und INB-Antriebsstange, auf den Befestigungsmechanismus und die Federn, die den Lamellenvorhang mit dem Rohr, dem Schalter, der Fotozelle, der Elektronik und dem optischen Sensor verbinden. Von diesen fünf (5) Jahren der Garantie auf den Motor ist in den ersten zwei (2) Jahren der gesamte kostenlose Motor- und Elektronikaustausch eingeschlossen, in den übrigen drei (3) Jahren ist der kostenlose Motor und die Elektronik eingeschlossen, die Dienstleistung des Austausches wird aber nach der geltenden Preisliste abgerechnet.

Garantiefristen bei Industrierolltoren und Garagentoren, die für Mehrfamiliennutzung, Geschäfts-, Gewerbetätigkeit und die Nutzung von Gemeinschaftsgaragen bestimmt sind:
- Zwei (2) Jahre allgemeine Garantie auf die Industrietore des Typs F1 und F400.
- Zwei (2) Jahre allgemeine Garantie für alle Modelle der ROLENTO-, SILENTO.2- in B3-Tore sowie Deckenlauftore.
- Im Fall der Unterzeichnung eines Wartungsvertrags wird die Garantie auf (5) Jahre verlängert. Von diesen fünf (5) Jahren der Garantie auf den Motor ist in den ersten zwei (2) Jahren der gesamte kostenlose Motorund Elektronikaustausch eingeschlossen, in den übrigen drei (3) Jahren ist der kostenlose Motor und die Elektronik eingeschlossen, die Dienstleistung des Austausches wird aber nach der geltenden Preisliste abgerechnet.

Garantiefristen bei Markisen und Außentextilscreens:
- Fünf (5) Jahre allgemeine Produktgarantie, einschließlich Wetterschutz der Elemente (Witterungsbeständigkeit) und vorgeschriebene Festigkeit der Profile (automatische Krümmung), auf den Markisenstoff unter Berücksichtigung der beiliegenden Gebrauchs- und Wartungsanweisungen, auf die Produktleistung, den Antriebsmotor und auf das Untersetzungsgetriebe der Antriebsstange.
- Von diesen fünf (5) Jahren der Garantie auf den Motor ist in den ersten zwei (2) Jahren der gesamte kostenlose Motoraustausch eingeschlossen, in den übrigen drei (3) Jahren ist der kostenlose Motor eingeschlossen, die Dienstleistung des Austausches wird aber nach der geltenden Preisliste abgerechnet. Garantiefristen bei Innensonnenschutz:
- Ein Jahr (1) Garantie auf den Wetterschutz der Elemente (Witterungsbeständigkeit), den Markisenstoff, den Antriebsmechanismus, den Motor, das Untersetzungsgetriebe und auf den Antriebsmotor (im Falle eines motorisierten Sonnenschutzes).
- Sechs (6) Monate auf die Antriebsschnur und das Befestigungsmaterial.

Garantiefristen bei der Montage:
- Ein (1) Jahr Garantie auf die fehlerfreie Montage von Produkten. Die Mängelhaftung beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, das Produkt in der Garantiefrist innerhalb von 45 Arbeitstagen zu reparieren, andernfalls muss ein neues Produkt zur Verfügung gestellt werden. Im Falle des Umtausches eines Produkts oder des Umtauschs eines wesentlichen Teils des Produkts tritt die Garantieerklärung erneut in Kraft.

Bitte lesen Sie sich auch den vollständigen Garantieschein durch. Klicken Sie dazu hier.

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